Patientenverfügung

Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt kommen Sie vielleicht einmal in die Lage, wichtige Entscheidungen über ärztliche Eingriffe und Maßnahmen nicht mehr selbst treffen zu können. Ihre Wünsche können in dem Fall nur berücksichtigt werden, wenn Sie diese in einer Patientenverfügung vorher festgelegt haben. Darin beschreiben Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei welchen konkreten Krankheitsbildern in Anspruch nehmen wollen und welche nicht. In einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie sorgfältig erarbeitete Textbausteine, mit denen Sie Ihre individuellen Vorstellungen formulieren können.