Sofern kein Testament vorliegt, wird das Erbe nach der gesetzlich festgelegten Erbfolge verteilt. Diese Erbfolge entspricht nicht immer den Vorstellungen des Verstorbenen und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. Um dies zu vermeiden, können Sie in einem Testament eine individuelle Erbfolge festlegen.
Es ist möglich, ein Testament selbst handschriftlich zu verfassen. Wichtig dabei sind: Ort, Datum und Ihre Unterschrift. Bei besonders komplexen Vermögensregelungen empfiehlt sich ein notarielles Testament.
Praktische Tipps finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.